AWS

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. ANMELDUNG | VERTRAG | LEISTUNG

  1. Zum Besuch der Seminare von AWS oder zur Anforderung von Skriptmaterial, das zum Kauf angeboten wird, ist eine schriftliche Anmeldung bzw. Anforderung durch den Kunden erforderlich. Die Anmeldung/Anforderung kann per E-Mail, Telefax, über die AWS-Homepage („Warenkorbfunktion“) oder schriftlich per Post mittels Brief oder Karte erfolgen.
  2. AWS versendet nach Bearbeitung der Anmeldung eine schriftliche Bestätigung, die in der Regel gleichzeitig eine Rechnung für die gebuchten Leistungen von AWS darstellt.
  3. Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung bzw. Anforderung wird der Vertrag zwischen AWS und dem Vertragspartner wirksam.
  4. Inhalt und Durchführung des Seminars richten sich nach der jeweiligen Ausschreibung. Das jeweilige Seminarprogramm kann den AWS-Informationsmaterialien, Broschüren oder den Angaben auf der AWS-Homepage entnommen werden. Auf Wunsch sendet AWS das jeweilige Programm auch nochmals zu.
  5. AWS kann einzelne Seminarinhalte auch ohne die Zustimmung des Vertragspartners aus fachlichen oder pädagogisch-didaktischen Gründen anpassen, soweit dies die Interessen des Vertragspartners nicht unangemessen beeinträchtigt. Gründe für mögliche Änderungen sind - ohne Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung - zum Beispiel Änderungen der Gesetzeslage, der Verwaltungsauffassung oder eine Fortentwicklung in der Rechtsprechung.
  6. AWS hat darüber hinaus das Recht, in zumutbarem Ausmaß Seminarorte, -termine und -zeiten aus organisatorischen Gründen zu ändern oder Dozenten auszutauschen.
  7. AWS kann keine Garantie für die tatsächliche Durchführung der Veranstaltungen übernehmen. In diesem Zusammenhang muss sich AWS das Recht vorbehalten, Seminare auch kurzfristig absagen zu können.
  8. Bei Änderungen im Sinne der Nummern 6. und 7. dieses Abschnitts wird AWS über die Änderungen oder Absagen alle angemeldeten Teilnehmer informieren.


II. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN | VERZUG | MAHNUNGEN

  1. Seminargebühren werden vierzehn Tage vor Beginn der Veranstaltung fällig. Erfolgt die Rechnungsstellung weniger als vierzehn Tage vor dem Seminartermin wird der Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.
  2. Die Zahlungspflicht entsteht in Höhe des auf der Rechnung ausgewiesenen Betrages zuzüglich einer eventuellen gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Individuelle Rabatte auf die volle Seminargebühr entsprechend den jeweils gültigen Rabatt-bedingungen bleiben davon unberührt.
  3. Gerät der Vertragspartner um mehr als zehn Werktage nach Fälligkeitseintritt mit der Zahlung in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 6 Prozent p. a. auf die noch offene Forderung erhoben.
  4. Werden Mahnungen fällig, so fallen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei der zweiten Mahnung pauschale Gebühren von 5 EUR zusätzlich zum bereits geschuldeten und in Verzug befindlichen Betrag an. Ab der dritten Mahnung werden jeweils Mahngebühren von 10 EUR zusätzlich in Rechnung gestellt.
  5. Kommt der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist AWS berechtigt, den Vertragspartner von der Teilnahme am Seminar auszuschließen.


III. SEMINARORDNUNG

  1. Im Interesse aller Teilnehmer verpflichtet sich jeder Einzelne zu einem ordnungsgemäßen und rücksichtsvollen Verhalten.
  2. Bei groben Verstößen ist die Seminarleitung oder auch der Dozent berechtigt, den betreffenden Teilnehmer nach vorheriger Ermahnung vom weiteren Unterricht auszuschließen. Die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr bleibt davon unberührt.


IV. UNTERRICHTSMATERIAL

  1. Unterrichtsmaterialien wie zum Beispiel Skripte oder andere „Handouts“ werden vor oder während des Seminars ausgegeben und gehen ohne besondere Berechnung in das Eigentum des Teilnehmers über. Urheberrechtliche Schutz­vorschriften bleiben davon unberührt. Die unerlaubte Veräuße­rung, Verteilung oder Vervielfältigung oder datentechnische Verarbeitung urheberrechtlich geschützter Unterlagen ist nicht gestattet und bedarf in jedem Fall eines vorherigen schriftlichen Einverständnisses durch die AWS Geschäftsführung. Verstöße gegen urheberrechtliche Schutzbestimmungen können zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
  2. Die Kosten des Unterrichtsmaterials sind in der Seminargebühr enthalten, es sei denn, in den Unterlagen gem. I. Nr. 4 dieser Bestimmungen ist etwas davon Abweich­endes vereinbart.


V. HAFTUNG

  1. AWS haftet nicht für Schäden des Vertragspartners, insbesondere für solche, die durch Unfälle in den Seminarräumen entstehen.
  2. Ferner haftet AWS nicht für Schäden, die durch den Verlust oder Diebstahl von in die Seminarräume mitge­brachten Sachen oder Wertgegenständen entstehen.
  3. Bei leichter Fahrlässigkeit von gesetzlichen Vertretern und leitendem Personal von AWS oder jeglicher Fahrlässigkeit anderer Erfüllungsgehilfen haftet AWS nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.
  4. Für die inhaltliche Richtigkeit des Seminarmaterials sowie für mündlich erteilte Auskünfte von Lehrpersonen, AWS-Personal oder anderer Erfüllungsgehilfen kann trotz aller Sorgfalt bei der Bearbeitung und Qualitätskontrolle keine Gewähr und regelmäßig keine Haftung übernommen werden.


VI. VERANSTALTUNGSAUSFALL

  1. Fallen Seminarstunden etwa wegen Erkrankung des Dozenten oder aus sonstigen von AWS zu vertretenden Gründen aus, wird der Seminarpreis anteilig erstattet. Fällt das gesamte Seminar aus, erfolgt eine vollständige Rückgewähr bereits gezahlter Entgelte für die Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung.
  2. AWS wird sich nach Kräften bemühen, ausgefallene Stunden nachzuholen oder für eine adäquate Vertretung zu sorgen. Nachgeholte Stunden berechtigen nicht zu einer Minderung des Seminarpreises. Wird die Veranstaltung von einer adäquaten Vertretung durchgeführt besteht ebenfalls kein Recht auf Minderung.
  3. Weitergehende Schadensersatz-, Haftungs- oder sonstige An­sprüche zu Lasten von AWS sind ausgeschlossen.


VII. RÜCKTRITT | KÜNDIGUNG

  1. Die Anmeldung zu einem Seminar kann kostenfrei bis vierzehn Tage vor Beginn der Veranstaltung widerrufen werden. Der Rücktritt bzw. Widerruf der Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Hinsichtlich der Schriftform gelten die Grundsätze gem. I Nr. 1 dieser Bestimmungen sinngemäß.
  2. Erfolgt der Rücktritt/Widerruf zwischen vierzehn Tage und einer Woche vor Beginn wird für den entstehenden erhöhten Verwaltungsaufwand eine Rücktrittsgebühr von 25 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben, die mit Erhalt der Rücktrittbestätigung fällig wird. Maßgebend ist der Eingang des Rücktritts/Widerrufs bei AWS.
  3. Bei einem Rücktritt/Widerruf von weniger als eine Woche vor dem Veranstaltungsbeginn ist das volle Entgelt zu entrichten.
  4. Sofern abweichend der Nummern 1. bis 3. weitergehende Regelungen für ein bestimmtes Seminar vereinbart sind, gelten diese individuellen Bestimmungen vor den hier genannten Regelungen.
  5. Können Sie für den Besuch des Seminars einen Ersatzteilnehmer bestellen, entsteht ein Bearbeitungs­entgelt für den erhöhten Verwaltungsaufwand von 25 EUR zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  6. Nach Beginn eines Seminars ist eine Kündigung oder ein Rücktritt vom Vertrag gegen teilweise oder vollständige Gutschrift des gezahlten Entgelts nicht mehr möglich. Möglicherweise noch nicht gezahlte Entgelte sind trotz Nicht­erscheinens des Vertragspartners oder angemeldeter Personen zu den Veranstaltungen an AWS zu zahlen.

VIII. AUFZEICHNUNG

  1. Zum Teil werden unsere Seminare aufgezeichnet bzw. gestreamt, um die Teilnahme in Nichtpräsenz zu ermöglichen. Bei der Übertragung oder Aufzeichnung kann es vorkommen, dass auch die Zuhörer mit Stimme aufgenommen werden. Dies ist zum Beispiel bei Wortmeldungen in Diskussionen der Fall. Mit der Anmeldung willigen Sie gleichzeitig ein, dass Sie mit der Aufzeichnung einverstanden sind. Ihre Einwilligung ist Voraussetzung für die Teilnahme. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, sehen Sie bitte von Wortmeldungen ab.


IIX. DATENSCHUTZ | SONSTIGE BESTIMMUNGEN

  1. AWS wird personenbezogene Daten des Vertragspartners im automatisierten Verfahren aus Gründen der Seminarorganisation elektronisch speichern. Ferner kann AWS die gespeicherten Daten zu eigenen Marketing- oder Werbe­zwecken nutzen, um dem Vertragspartner ein für seine individuellen Bedürfnisse passendes Seminarangebot zu machen. Einer Verwendung durch AWS steht es gleich, wenn die Datenhaltung und -verwendung durch die VERLAG C. H. BECK oHG oder ein mit dieser Gesellschaft verbundenes Unternehmen erfolgt.
  2. Der Verwendung personenbezogener Daten zu den in der Nr. 1 genannten Werbe- und Marketingzwecken kann der Vertragspartner jederzeit durch einfache Erklärung gegenüber AWS widersprechen.
  3. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich auf Rechnern und Servern von AWS gespeichert, um missbräuchliche Fremdeinwirkungen von außen oder durch Hostinganwendungen Dritter auszuschließen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt strikt begrenzt nur
    a) an Kooperationspartner im Rahmen einer ordnungsgemäßen Abwicklung des in Kooperation mit Dritten vermarkteten Seminarangebots.
    b) für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke an Creditreform, Bürgel und arvato infoscore sowie
    c) aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung.
  4. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie einseitige Willens­erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch AWS.
  5. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Eventuell vorhandene unwirksame Bestimmungen werden die Vertragsparteien durch solche ersetzen, die den unwirksamen nach ihrem wirtschaftlichen Zweck am ehesten entsprechen.
  6. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bad Homburg vor der Höhe, wenn die vertragsschließenden Parteien Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. AWS ist jedoch jederzeit berechtigt, den Vertragspartner an seinem Sitz zu verklagen.

Stand: Juni 2020