Die Regelungen im Ertragsteuerrecht (EStG und UmwStG) bieten vielfältige Möglichkeiten von Vermögensübertragungen ohne Aufdeckung von stillen Reserven. Insbesondere die in der Vergangenheit stringenten Verwaltungsgrundsätze zu unentgeltlichen Übertragungen nach § 6 Abs. 3 EStG als auch zur Realteilung sind zwischenzeitlich von der Rechtsprechung abgelehnt worden. Erfreulicherweise hat die Finanzverwaltung darauf zwischenzeitlich durch neue BMF-Schreiben reagiert und die überholten Verwaltungsgrundsätze an die neue Rechtsprechung angepasst.
Daneben bestehen zahlreiche Fallstricke in Fällen der entgeltlichen Aufnahme von Gesellschaftern – insbesondere bei Freiberuflersozietäten – im Anwendungsbereich von § 24 UmwStG. Über all diese Dinge werden Sie umfassend im Rahmen des Seminars informiert und es werden entsprechende Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.