Für GmbH-Geschäftsführer und mitarbeitende Familienangehörige gibt es keine speziellen Regelungen zur Sozialversicherungspflicht. Im § 7 Abs. 1 SGB IV gibt es hierzu nur eine allgemeine Aussage: „Beschäftigung ist die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäfti-gung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers“. Letztendlich bleibt es der Rechtsprechung überlassen, entsprechende Kriterien zur Einordnung von GmbH-Geschäftsführern und mitarbeitenden Familienangehörigen zu definieren.
Dieses Webseminar berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung und soll Ihnen eine fundierte Voreinschätzung hinsichtlich einer sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung dieser Personengruppen ermöglichen.
Seminarinhalt
Gesellschafter-Geschäftsführer (GmbH)
Mitarbeitende Familienangehörige