Der neue Umwandlungssteuererlass ist da!
Neue Erkenntnisse in der Beratung effektiv nutzen
Die Finanzverwaltung hat mit Datum vom 02.01.2025 ihren Umwandlungssteuererlass aus dem Jahr 2011 aktualisiert und überarbeitet. Dies war aufgrund der zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen (z.B. StÄndG 2015 zur Höhe der unschädlichen sonstigen Gegenleistungen bei Einbringungsvorgängen sowie dem KöMoG, Wachstumschancengesetz und dem JStG 2024) sowie ergangenen BFH-Entscheidungen dringend erforderlich.