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Änderungen bei Mini- und Midijobbern

Minijobber können ab 1. Oktober 2022 mehr Geld verdienen. Denn zusammen mit der Erhöhung des Mindestlohns steigt ihre Verdienstgrenze auf 520 Euro im Monat.

Diese Anpassung wurde nach Auffassung des Gesetzgebers notwendig. Denn bei einem  aktuellen Mindestlohn von 9,82 Euro dürfen Minijobber momentan maximal 45,8 Stunden im Monat arbeiten. Zum 1. Juli 2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 10,45 € und zum 1. Oktober 2022 wird der Mindestlohn dann auf zwölf Euro pro Stunde angehoben. Durch die neue Minijob-Verdienstgrenze sind dann nur noch 43,3 Stunden im Monat möglich.

Ziel der Anpassung ist es, dass Minijobber mit dem neuen Mindestlohn immer noch zehn Stunden die Woche arbeiten können.

Dynamische Geringfügigkeitsgrenze: Künftig orientiert sich die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen.

Durch die Erhöhung des Mindestlohns werden nicht nur die Betragsgrenzen angepasst, sondern noch einige andere grundsätzliche Änderungen eingeführt. So soll zum Beispiel die Möglichkeit des Überschreitens der Verdienstgrenze für Minijobs stark eingeschränkt und generell auf neue Prinzipien verändert werden. Ebenso sollen die Beitragsgrenzen für Midijobs ausgedehnt und die Beitragsbelastungen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer anders gestaltet werden.

 Im Rahmen dieses Seminars stellt Ihnen der Referent die Änderungen wie gewohnt in kompakter aber verständlicher Weise vor.  

 Seminarinhalte

  1. Auswirkungen des angehobenen Mindestlohns auf die Beschäftigung bei Minijobs und Midijobbeschäftigungen (SV-Übergangsbereich)
  2. Neue Höchstverdienstgrenze für Minijobs und ausgeweiteter Übergangsbereich bei Midijobs
  3. Neue Grundlagen bei der Beitragslastverteilung innerhalb des „Übergangsbereichs“
  4. Umstellung auf das Prinzip einer „dynamischen Verdienstgrenze“ bei Minijobs
  5. Hinweis auf Übergangsregelungen
 

Dieses Seminar findet

als WEB-Seminar statt.

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Änderungen bei Mini- und Midijobbern
Donnerstag
08.09.2022
11:00 – 13:00 Uhr
 

Seminarkosten pro Teilnehmer

99,- Euro zzgl. USt.

 
 

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Teilnahmebedingungen

Es gelten die allgemeinen Bedingungen des Arbeitskreises für Wirtschafts- und Steuerrecht (siehe AGB).